Wie wird man Verkehrsleiter?
Der klassische Weg führt über die IHK-Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr. Alternativ: Anerkennung durch 10 Jahre leitende Tätigkeit oder gleichwertige Abschlüsse.
Zum LeitfadenDas Portal für Güterkraftverkehr · EU-VO (EG) 1071/2009
Hier treffen sich geprüfte Verkehrsleiter und LKW-Unternehmen ohne Umwege. Anzeige in 3 Schritten aufgeben, sofort sichtbar sein – oder als Unternehmen anmelden und den passenden Verkehrsleiter in Ihrer Stadt direkt anschreiben.
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Ratgeber Güterkraftverkehr
Von der Schulung bis zur bestandenen IHK-Prüfung: Alles, was Sie über den Weg zum Verkehrsleiter im Güterkraftverkehr wissen müssen.
Der klassische Weg führt über die IHK-Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr. Alternativ: Anerkennung durch 10 Jahre leitende Tätigkeit oder gleichwertige Abschlüsse.
Zum LeitfadenVorbereitungslehrgänge gibt es als Präsenzseminar, Wochenendkurs oder Online-Kurs. Typische Module: Recht, Kaufmännisches, Fahrzeugkostenrechnung, Sozialvorschriften.
Anbieter vergleichenDie Prüfung wird bei der IHK Ihres Wohnorts abgelegt. Rechtsgrundlage sind GBZugV und EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/2009.
Prüfung im DetailÜbungsfragen, Fahrzeugkostenrechnung mit Tourenkalkulation und Prüfungssimulationen – mit dem richtigen Lernplan zum Erfolg.
Lerntipps ansehenDer Verkehrsleiter verantwortet Disposition, Wartung, Frachtverträge und Lenk- und Ruhezeiten – tatsächlich und dauerhaft.
Pflichten verstehenUnternehmen ohne eigene fachliche Eignung können einen externen Verkehrsleiter vertraglich benennen.
Mehr erfahrenHäufige Fragen
In der Regel über die bestandene IHK-Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr. Die fachliche Eignung kann alternativ durch eine ununterbrochene, mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Verkehrsunternehmen oder durch bestimmte gleichwertige Studien- und Berufsabschlüsse anerkannt werden.
Nach EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 leitet der Verkehrsleiter die Verkehrstätigkeiten des Unternehmens tatsächlich und dauerhaft: Fahrzeugwartung, Prüfung von Frachtverträgen, Disposition, Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten und Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.
Ja. Wer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (einschließlich Anhänger) betreibt, benötigt eine Erlaubnis bzw. EU-Lizenz. Voraussetzung dafür ist neben Zuverlässigkeit und finanzieller Leistungsfähigkeit ein benannter Verkehrsleiter mit nachgewiesener fachlicher Eignung.
Ja. Verkehrsleiter kann der Unternehmer selbst sein oder eine vertraglich beauftragte externe Person, die gegenüber der Genehmigungsbehörde benannt wird. Genau solche externen Verkehrsleiter finden Sie hier auf dem Portal.
Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Es gilt das Wohnortprinzip: Zuständig ist die IHK Ihres Wohnsitzes, unabhängig vom (zukünftigen) Firmensitz.
Neue Anzeigen von Verkehrsleitern und neue Unternehmens-Registrierungen werden von unserem Team geprüft und freigegeben. Auch Anfragen von Unternehmen werden vor der Weiterleitung kurz geprüft – so bleibt das Portal seriös und frei von Spam.
Ob Sie als Verkehrsleiter gefunden werden wollen oder als LKW-Unternehmen dringend fachliche Eignung brauchen – hier sind Sie in 3 Schritten am Ziel.