Ratgeber Güterkraftverkehr · EU-VO (EG) 1071/2009 · GBZugV
Alles auf einer Seite: Wie wird man Verkehrsleiter, IHK-Fachkundeprüfung, Schulung & Seminar, Lerntipps, Pflichten – und Antworten zum Portal.
Der Weg zum Verkehrsleiter
Der klassische Weg ist die IHK-Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr. Wer sie besteht, erhält die Bescheinigung der fachlichen Eignung nach EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 – die Eintrittskarte, um als Verkehrsleiter benannt zu werden.
Es gibt zwei Alternativen ohne Prüfung: Die fachliche Eignung kann anerkannt werden durch eine ununterbrochene, mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen (vor dem 4. Dezember 2009 begonnen) oder durch bestimmte gleichwertige Abschlüsse, etwa einschlägige Studien- oder kaufmännische Berufsabschlüsse mit Schwerpunkt Verkehr. Ob Ihr Abschluss anerkannt wird, entscheidet die zuständige IHK im Einzelfall – fragen Sie dort vor einer Prüfungsanmeldung nach.
Für die Zulassung zur Fachkundeprüfung gibt es keine besonderen Voraussetzungen – weder eine bestimmte Ausbildung noch Berufserfahrung sind vorgeschrieben. Sie melden sich einfach bei Ihrer IHK an und zahlen die Prüfungsgebühr. Um später tatsächlich als Verkehrsleiter benannt zu werden, müssen Sie zusätzlich zuverlässig sein (u. a. Auszüge aus Führungszeugnis und Fahreignungsregister ohne relevante Einträge).
Es gilt das Wohnortprinzip: Zuständig ist die IHK Ihres Wohnsitzes – unabhängig davon, wo das Unternehmen sitzt, für das Sie später tätig werden. Termine und Gebühren finden Sie auf der Website Ihrer IHK; die Prüfung wird in der Regel mehrmals im Jahr angeboten.
Vorbereitung
Ein Vorbereitungslehrgang ist keine Pflicht – zur Prüfung wird jeder zugelassen. Empfehlenswert ist eine Schulung trotzdem, denn der Prüfungsstoff ist breit: Recht (Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht), kaufmännische und finanzielle Führung, Zugang zum Markt, technische Normen und technischer Betrieb sowie Straßenverkehrssicherheit.
Angeboten werden Präsenzseminare (meist 1–2 Wochen Vollzeit), Wochenendkurse für Berufstätige und Online-Kurse zum Selbstlernen. Anbieter sind u. a. Fahrschulen mit Fachkundelehrgängen, private Bildungsträger und Verkehrsverbände.
Bewährt hat sich diese Reihenfolge: erst den Stoff einmal komplett durchgehen, dann gezielt mit Übungsfragen im Prüfungsformat arbeiten und zum Schluss ganze Prüfungssimulationen unter Zeitdruck schreiben. Besonderes Gewicht sollte auf der Fahrzeugkostenrechnung und Tourenkalkulation liegen – die Rechenaufgaben entscheiden erfahrungsgemäß über Bestehen oder Durchfallen, weil hier die meisten Punkte in kurzer Zeit zu holen (oder zu verlieren) sind.
Planen Sie je nach Vorkenntnissen mehrere Wochen Vorbereitung ein und rechnen Sie die Kernthemen (Kostenrechnung, Lenk- und Ruhezeiten, Beladung/Gewichte) so oft, bis sie sitzen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil – Multiple-Choice-Fragen und offene Fragen sowie schriftliche Übungen/Fallstudien (z. B. eine Kalkulation) – und ggf. einer mündlichen Ergänzungsprüfung. Rechtsgrundlagen sind die Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) und die EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/2009. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung wiederholt werden.
Beruf & Verantwortung
Nach Art. 4 der EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 muss der Verkehrsleiter die Verkehrstätigkeiten des Unternehmens tatsächlich und dauerhaft leiten. Dazu gehören insbesondere: Disposition und Einsatzplanung, Instandhaltung und Wartung der Fahrzeuge, Prüfung der Frachtverträge und Beförderungsdokumente, grundlegendes Rechnungswesen, Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer sowie die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften (GüKG, Sozialvorschriften, Ladungssicherung).
Der Verkehrsleiter steht für Verstöße im Betrieb mit in der Verantwortung – etwa bei systematischen Überschreitungen der Lenkzeiten, Überladung oder mangelhafter Fahrzeugwartung können Bußgelder auch ihn persönlich treffen. Bei schweren Verstößen kann die Behörde die Zuverlässigkeit aberkennen; dann darf die Person nicht mehr als Verkehrsleiter tätig sein. Deshalb gilt: Nur so viele Fahrzeuge und Unternehmen betreuen, wie sich tatsächlich verantwortlich führen lassen – und alle Kontrollen dokumentieren.
Hat der Unternehmer selbst keine fachliche Eignung, kann er einen externen Verkehrsleiter vertraglich beauftragen und gegenüber der Genehmigungsbehörde benennen. Der Vertrag muss die Aufgaben und die Vergütung konkret regeln. Die EU-Verordnung begrenzt dabei, für wie viele Unternehmen und Fahrzeuge ein externer Verkehrsleiter insgesamt tätig sein darf – die genauen Grenzen und deren Handhabung erfragen Sie bei Ihrer Genehmigungsbehörde. Genau solche externen Verkehrsleiter finden Sie hier auf dem Portal.
Wer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen (einschließlich Anhänger) über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse betreibt, benötigt eine Erlaubnis nach GüKG bzw. eine EU-Lizenz. Voraussetzungen sind Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit – und ein benannter Verkehrsleiter mit fachlicher Eignung. Ohne Verkehrsleiter keine Lizenz, ohne Lizenz kein gewerblicher Transport.
Zum Portal
Die Anzeige für Verkehrsleiter und die Registrierung für LKW-Unternehmen sind kostenlos. Es gibt keine Vermittlungsgebühr pro Kontakt.
Jede neue Anzeige, jede Unternehmens-Registrierung und jede Anfrage wird von unserem Team geprüft, bevor sie sichtbar bzw. weitergeleitet wird. So bleibt das Portal frei von Spam und unseriösen Angeboten – davon profitieren beide Seiten. Die Freigabe erfolgt in der Regel zügig; den Status sehen Sie jederzeit in Ihrem Profil.
Nein. Öffentlich sichtbar sind nur die Angaben Ihrer Anzeige (Name, Stadt, Qualifikation, Verfügbarkeit, Anzeigentext). E-Mail-Adresse und Telefonnummer werden erst im Rahmen einer freigegebenen Anfrage zwischen den Beteiligten ausgetauscht.
Registrieren Sie Ihr Unternehmen kostenlos. Nach der Freigabe durch unser Team klicken Sie bei jedem Verkehrsleiter auf „Kontakt" und schreiben Ihre Anfrage direkt im Portal. Nach kurzer Prüfung wird sie an den Verkehrsleiter weitergeleitet – den Status sehen Sie in Ihrem Profil.
Anzeigen können pausiert werden – schreiben Sie uns dazu kurz oder nutzen Sie Ihr Profil. Für die vollständige Löschung Ihres Kontos samt aller Daten genügt eine formlose E-Mail an die im Impressum genannte Adresse (siehe auch Datenschutzerklärung).
Fachliche Eignung in der Tasche? Dann werden Sie jetzt gefunden. Lizenz in Gefahr, weil der Verkehrsleiter fehlt? Dann finden Sie hier Ersatz.